Reporter ohne Grenzen hat am Freitag auf der re:publica ein Tool vorgestellt, mit dem jede*r den Bundesnachrichtendienst (BND) auffordern kann, die Speicherung von Telefonie-Metadaten über die eigene Person zu unterlassen.
Der „Bitte Nicht Durchleuchten-Generator“ ist die Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses urteilte, dem BND fehle die Rechtsgrundlage für die Speicherung und Nutzung von Telefonie-Metadaten im sogenannten Verkehrsanalysesystem (VerAS). Das Urteil galt vorerst nur für die Kläger*innen von Reporter ohne Grenzen, mit Hilfe des Online-Tools können sich nun auch andere Interessierte darauf berufen:
Unter reporter-ohne-grenzen.de/bnd-generator finden Interessierte eine Eingabemaske. Sie müssen nur ihren Namen und ihre Postanschrift angeben, damit der BND ihnen die Herausnahme aus der VerAS-Datenbank bestätigen kann. Der „Bitte Nicht Durchleuchten-Generator“ erzeugt dann automatisch ein juristisches Schreiben, womit der BND im Namen der Person aufgefordert wird, es künftig zu unterlassen, „Telefonie-Metadaten aus meinen Telekommunikationsverkehren in der Datei VerAS zu speichern oder zu nutzen.“ Eine E‑Mail-Adresse ist nur für den Versand einer Bestätigung durch ROG erforderlich, wird jedoch nicht an den Geheimdienst weitergegeben. Der BND hat dann zehn Tage Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen steht Deutschland derzeit auf Platz 15 von 180 Staaten. Dennoch gab es deutliche Kritik an der pressefeindlichen Gesetzgebung der Bundesregierung.
Update, 15. Mai: Reporter ohne Grenzen vermeldet mittlerweile mehr als 2000 erfolgreich an den BND versandte Unterlassungsbegehren. Auf Nachfrage erklärte die Organisation uns gegenüber das Verfahren noch einmal genauer:
Demnach handelt es sich bei dem Schreiben was an den BND verschickt wird juristisch um ein „Unterlassungsbegehren, das sich auf das Recht des (vorbeugenden) Unterlassungsanspruch bezieht“ und sich auf das Urteil des Falles Reporter ohne Grenzen gegen den BND beruft. Zur Erfolgsaussicht kommentierte ROG:
Wir haben im Vorfeld intensiv durch private Einzelanfragen „getestet“, wie der BND auf verschiedene Anfragen reagiert. Mit der nun verwendeten Version haben wir eine Bestätigung erhalten, jeweils per Email und per Post. Wir gehen daher davon aus, dass der BND dies nun auch so handhaben wird, wenn die Anfragen über den BND-Generator erzeugt werden. Der gesamte Prozess und die Entwicklung des BND-Generators wurde von Juristen der Kanzlei Härting begleitet.
Sollte der BND nun anders reagieren, werden wir das anhand der jeweiligen Reaktion prüfen und ggf. an die Nutzerinnen und Nutzer des BND-Generators kommunizieren.
Insgesamt ist aber klar, egal wie der BND reagiert, dass Reporter ohne Grenzen hier „nur“ das Tool bereitstellt, es sich juristisch aber um eine Sache zwischen dem BND und den einzelnen Nutzerinnen und Nutzern des BND-Generators handelt.
Das Schreiben selbst besteht aus folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2017, Az. BVerwG 6 A 7.16. Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von zehn Kalendertagen, dass Sie es in Zukunft unterlassen werden, Telefonie-Metadaten aus meinen Telekommunikationsverkehren in der Datei VERAS zu speichern oder zu nutzen.
Sollte ich von Ihnen wider Erwarten keine solche Bestätigung erhalten, behalte ich mir vor, eine Anwaltskanzlei mit der Erhebung einer Klage zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
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